Erfahrungsberichte

Kündigung erhalten oder selbst gekündigt? So fordert man das Arbeitszeugnis richtig an

In jedem Arbeitsverhältnis kommt es womöglich einmal zu einem Ende. Dieses kann durchaus in beidseitigem Einvernehmen geschehen, etwa dann, wenn der Arbeitnehmer seinen beruflichen Horizont erweitern möchte und die Stelle wechselt oder wenn die Kündigung von höchster Stelle ausgesprochen wird. In jedem Fall steht dem ehemaligen Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis zu. Manche Chefetage lässt sich jedoch hiermit Zeit oder stellt sich sturr. Damit Sie Ihr Arbeitszeugnis erhalten, sollten Sie es daher selbstständig anfordern.

Das gesetzlich geregelte Arbeitszeugnis anfordern

Seit 2003 regelt gesetzlich der Paragraf 109 der Gewerbeordnung, den Anspruch eines Arbeitszeugnisses. Mit diesem haben Sie das Recht auf ein Arbeitszeugnis ohne Wenn und Aber. Auch bei einem unzufriedenen Arbeitsverhältnis muss ihr ehemaliger Arbeitgeber Ihnen dementsprechend ein Zeugnis aushändigen. Dieses ist schriftlich und sorgfältig zu erteilen. Dies bedeutet auch, er darf es nicht via E-Mail versenden, sondern lässt es Ihnen auf dem Postweg als Brief zukommen. Recht auf einen Anspruch haben Arbeitnehmer ab der Kündigung ihres Arbeitsvertrages. Danach haben Arbeitnehmer weiterhin 3 Jahre Zeit, ein Arbeitszeugnis zu erhalten. Sollten Sie jedoch innerhalb eines Jahres nach der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses immer noch kein Arbeitszeugnis angefordert haben, erlischt Ihr rechtmäßiger Anspruch auf selbiges. Daher gilt es, frühzeitig alle Hebel in Bewegung zu setzen, damit das Zeugnis tatsächlich bei Ihnen ankommt.

Es lohnt sich, das Zeugnis bei eingereichter Kündigung direkt schriftlich mit anzufordern

Vergessen Sie niemals, jeder Arbeitnehmer ist dazu laut Gesetz verpflichtet ein Arbeitszeugnis auszustellen. Er ist jedoch nicht daran gebunden, es Ihnen auszuhändigen, wenn Sie es nicht selbstständig anfordern. Im Idealfall fordern Sie im Zuge der schriftlich eingereichten Kündigung auch das Arbeitszeugnis gleich mit an. Dazu reicht ein Vermerk mit der Bitte nach Eingang der Kündigung ein Arbeitszeugnis auszustellen. Zwar besitzt der Arbeitnehmer eine Pflicht, das Zeugnis schriftlich zu verfassen, er ist jedoch nicht dazu gezwungen, es Ihnen zu schicken. Rechtlich sprechen Experten von einer Holschuld. Dies bedeutet, dass sie das Zeugnis womöglich selbst an ihrer ehemaligen Arbeitsstelle abholen müssen, auch wenn dies im Regelfall eher selten vorkommt. Sollten Sie bedenken bei der Formulierung haben, dann können Sie das Arbeitszeugnis prüfen lassen von Experten.

Wie handeln Arbeitnehmer, wenn ihnen gekündigt wurde?

Wenn Ihnen gekündigt wurde, sollten Sie Ihren Anspruch auf das Arbeitszeugnis umgehend geltend machen. Hierzu setzen Sie ein Anschreiben auf, in dem Sie Ihr Arbeitszeugnis ausdrücklich anfordern. Auch was in diesem Zeugnis erfasst werden darf, wird in Deutschland rechtlich geregelt. Bezeichnet wird diese Form als qualifiziertes Zeugnis. Achten Sie bei Übergabe oder Erhalt des Zeugnisses auf eine Unterschrift des ehemaligen Arbeitgebers, die als Echtheitssiegel auf das Arbeitszeugnis gehört.

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